Droht Deutschland ein neues 1933?

Befinden wir uns im Jahr 1932? Nein, die Unterschiede sind klar erkennbar: Höcke ist nicht Hitler, die AfD nicht die NSDAP, und es gibt keine uniformierte SA, die systematisch Terror gegen Linke und Juden ausübt. Jede Gleichsetzung verbietet sich. Geschichte ist nicht in die Gegenwart übertragbar.

Und doch sind das Ende der Weimarer Republik und die nationalsozialistische Machteroberung historische Erfahrungen, die selbstverständlich angesprochen werden, wenn wir auf die Ereignisse in Chemnitzschauen. Nicht zufällig beziehen sich zahlreiche Stellungnahmen immer wieder auf die Jahre 1932/33. Auch wenn zweifellos bei etlichen Äußerungen politischer Alarmismus im Spiel ist, um der Empörung mit dem in Deutschland ultimativen Vorwurf des Nationalsozialismus entsprechende Dramatik zu verleihen, ist der Vergleich legitim und nützlich, weil mit der Differenz zur Vergangenheit der Blick auf die Gegenwart schärfer wird. Fünf Aspekte sollen im Folgenden näher beleuchtet werden.
 
1. Es entwickeln sich moderne Gewaltstrukturen
Fangen wir mit dem Augenfälligsten an: Eine zentral geführte, uniformierte Gewaltmiliz wie die SA mit mehreren Hunderttausend Mitgliedern und lokalen Einheiten überall in Deutschland gibt es heute nicht. Aber wir lägen mit dem historischen Vergleich falsch, wenn wir nur auf die Jahre 1932/33 schauen würden, als sich die SA im Zenit ihrer Stärke befand, und nicht auf ihre Entstehung Mitte der 1920er-Jahre. Damals schon bildete antikommunistische und antisemitische Gewalt den Kern ihrer Existenz, aber ihre Form war noch im Werden. Strukturen einer Organisation stehen nicht fest, sondern entwickeln sich. Dass rechtsextreme Gruppen heute über soziale Medien innerhalb kurzer Zeit Tausende von Anhängern zu einem Gewalt-Flashmob mobilisieren und damit ihre Reichweite über die bekannten nazistischen Schlägergruppen hinaus erweitern können, beunruhigt den Generalbundesanwalt zu Recht. Hier entwickeln sich jenseits von braunen Hemden und Marschkolonnen moderne Gewaltstrukturen, die verfolgt und verboten werden müssen, bevor sie sich verfestigen und ausweiten können.
 
2. Die Polizei kann rechte Gewalt bekämpfen
Entgegen der landläufigen Meinung waren Staat und Polizei in der Weimarer Republik nicht untätig gegenüber der NSDAP und SA. Ganz im Gegenteil hat das preußische Innenministerium unter Carl Severing, der die Republikanisierung der Polizei nach dem Kaiserreich energisch vorantrieb, die staatlichen Mittel ausgeschöpft, um dem erstarkenden Nationalsozialismus zu begegnen. Im Mai 1927 zum Beispiel verbot der Berliner Polizeipräsident, nachdem auf einer NS-Versammlung ein kritischer Zwischenrufer zusammengeschlagen worden war, die NSDAP und SA in Berlin und Brandenburg, was beide deutlich schwächte. Erst zu den Reichstagswahlen 1928 wurden sie wieder zugelassen. Es war der rechtskatholische Reichskanzler Franz von Papen, der im Juni 1932 ein geltendes reichsweites SA-Verbot aufhob und damit dem Terror freien Lauf ließ. Staat und Polizei können durchaus effektiv rechte Gewalt bekämpfen, wenn sie denn wollen. Das Beispiel Weimar zeigt eben auch, wie wichtig es ist, Rechtsstaatlichkeit in Polizei und Justiz zu gewährleisten. Verfassungsgegner können nicht Verfassungsschützer sein.
 
3. Parteien, die sich nicht von Gewalt distanziere
Die AfD ist keine NSDAP, aber sie ist auch keine normale parlamentarische Partei der Rechten. Die Stellungnahmen führender AfD-Politiker nach Chemnitz zeigen, dass sie nicht gewillt waren, sich eindeutig von rassistischer Gewalt abzugrenzen, vielmehr bagatellisierten und entschuldigten sie sie sogar. Auch wenn Hitler die NSDAP nach 1925 öffentlich auf einen Legalitätskurs verpflichtete, so war Gewalt für die Nationalsozialisten doch stets ein Mittel der Politik. Mit Reden, Broschüren, Plakaten wurde Hass gegen Juden und Marxisten geschürt, Gewalt als "Selbstverteidigung" gerechtfertigt. Hier hält Weimar einen politischen Lackmustest bereit: Eine Partei, die sich nicht klar von demokratiefeindlicher Gewalt distanziert, ist keine demokratische Partei. (徳囯ASK电容器)